FAQ – Häufige Fragen
Hier findest du die wichtigsten Antworten rund um Ablauf, Datenschutz und was diese Bedarfserhebung (nicht) ist.
?Worum geht es hier genau?
Es geht um eine unverbindliche Bedarfserhebung.
Sie dient dazu festzustellen, ob und in welchen Ferien grundsätzlich Betreuungsbedarf besteht.
Dies ist keine Anmeldung und keine Zusage für ein Angebot.
?Wer kann teilnehmen?
Alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, deren Kinder in Allershausen wohnen
und für die in den Ferien grundsätzlich Betreuungsbedarf bestehen kann.
?Kann ich mehrere Kinder angeben?
Ja. In einer Meldung können mehrere Kinder angegeben werden.
Jedes Kind wird dabei separat berücksichtigt.
?Warum werden Namen und Kontaktdaten abgefragt?
Damit die Ergebnisse nachvollziehbar und belastbar sind.
So kann ausgeschlossen werden, dass Bedarfe mehrfach oder rein hypothetisch gemeldet werden.
Namen werden nicht veröffentlicht.
?Werden meine Daten veröffentlicht?
Nein. Öffentlich dargestellt werden ausschließlich zusammengefasste Zahlen.
Einzelne Meldungen bleiben intern.
?Werden die Daten an die Gemeinde weitergegeben?
Einzelne Meldungen werden nicht automatisch weitergegeben.
Sie dienen nur als Nachweis, falls die Bedarfserhebung grundsätzlich angezweifelt wird.
?Entsteht durch die Meldung eine Verpflichtung?
Nein. Die Bedarfsmeldung ist unverbindlich und verpflichtet nicht,
ein späteres Angebot anzunehmen.
?Könnt ihr jetzt schon etwas zu Kosten sagen?
Nein. Aktuell gibt es kein konkretes Angebot.
Aussagen zu Kosten sind erst möglich, wenn klar ist, ob überhaupt Bedarf besteht.
?Hat die Bedarfsmeldung Einfluss auf ein mögliches Angebot?
Ob und wie die Ergebnisse später in Planungen einfließen,
kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.
?Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Auswertung notwendig ist,
und anschließend gelöscht oder anonymisiert.
Weitere Details findest du in der
Datenschutzerklärung
und im
Impressum.